Impressum
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Angaben gemäß § 5 TMG
Full-Colour GmbH
Holsterhauser Straße 15
44652 Herne
Handelsregister: HBR 16714
Registergericht: Amtsgericht Bochum
Vertreten durch:
Geschäftsführer Oliver Nowok
Kontakt
Telefon: 0234 - 5 24 93 90
E-Mail: bochum@full-colour.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz:
DE 181886795
Redaktionell verantwortlich
Geschäftsführer Oliver Nowok
Holsterhauser Straße 15
44652 Herne
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
Haftungsbeschränkung
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Datenschutz
Durch den Besuch der Website des Anbieters
können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete
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Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne
Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird
an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle
gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
AGB
I. Geltungsbereich
Sämtliche unserer
Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
II. Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn ein Kunde bei uns einen Termin
vereinbart hat und eine Anzahlung geleistet hat.
2. Der Kunde schließt einen Vertrag mit dem Studio Full-Colour GmbH, nicht mit einem
bestimmter Tätowierer/in.
3. Scheidet ein Tätowierer/in mit welchem der Kunde den Termin
vereinbart hat vor dem zustande kommen des Termins aus dem Betrieb aus, so muss
in Absprache zwischen Kunde und Studio ein anderer Tätowierer/in
ausgewählt werden. Der Vertrag und die Anzahlung bleiben bestehen.
4. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen
einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, hiervon abweichende
mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die
Übermittlung per E-Mail.
III. Preise und Zahlung
1. Die abgesprochenen Preise sind Endpreise einschließlich der
gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von zurzeit 19 %.
2. Ändern sich nach dem erfolgten Auftrag unsere Kostenfaktoren
unvorhersehbar oder ändert sich nach Auftragsvergabe der Satz der
gesetzlichen Umsatzsteuer, so sind wir berechtigt, eine entsprechende
Preisanpassung zu fordern, wenn der Termin zur Tätowierung mehr als vier
Monate nach Auftragserteilung stattfinden soll.
3. Die im Auftrag angegebene Vergütung für vorbereitende Arbeiten
ist bei Auftragserteilung zu entrichten. Sie wird zurückerstattet, wenn
der Auftrag von uns nicht angenommen wird.
4. Wird der Termin zur Tätowierung wahrgenommen, so wird die
Vergütung für vorbereitende Arbeiten auf den Gesamtpreis der
Tätowierung angerechnet.
5. Bei einer Terminverschiebung durch den Kunden bis zwei Werktage vor dem
vereinbarten Termin wird die Vergütung für vorbereitende Arbeiten
dennoch auf den Gesamtpreis der Tätowierung angerechnet, wenn innerhalb
von zwölf Monaten nach dem abgesagten Termin ein Ersatztermin stattfindet.
Wenn der Termin durch den Kunden später als zwei Werktage vor dem
vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben wird, ein Ersatztermin innerhalb
von zwölf Monaten nicht stattfindet, oder wenn der Termin durch uns nicht
wahrgenommen wird, weil Ausschlussgründe vorliegen (siehe unten unter
IV.), findet eine Anrechnung nicht statt, auch wenn die Tätowierung selbst
noch gestochen wird.
6. Der vereinbarte Preis für die am vereinbarten Termin zu
verrichtende Arbeit ist am jeweiligen Termin der Tätowierung
vollständig (ggf. unter Anrechnung gemäß III.4) zu entrichten.
Ratenzahlungen sind nicht zulässig.
IV.
Ausschlussgründe
1. In folgenden Fällen führen wir keine Tätowierungen durch:
a) Der Kunde ist zum Zeitpunkt des Termins noch keine 18 Jahre alt.
b) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Alkohol zu sich
genommen.
c) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Drogen genommen.
d) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Antibiotika
genommen.
e) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin andere
Medikamente eingenommen, die die Blutgerinnung oder die Wundheilung
beeinflussen.
f) Der Kunde leidet zum Zeitpunkt des Termins unter akuten Infektions- oder
Viruskrankheiten.
g) Die Kundin ist schwanger.
h) Der Kunde leidet unter Wundheilungsstörungen,
Blutgerinnungsstörungen, Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, HIV oder
Hepatitis.
2. In den Fällen der Ziffer IV.1. wird der Termin durch uns nicht
wahrgenommen. In den Fällen der Ziffer IV.1. e)-i) ist der Kunde
verpflichtet, uns zu informieren, sobald er Kenntnis von der jeweiligen
Krankheit, der Notwendigkeit, Medikamente zu nehmen, bzw. der Schwangerschaft
hat. Sagt der Kunde den Termin unverzüglich nach Kenntnis unter Vorlage
eines ärztlichen Attests, das den jeweiligen Ausschlussgrund nachweist, ab
und kommt innerhalb von zwölf Monaten ein Ersatztermin zustande, so gilt
diese Terminverschiebung als rechtzeitig im Sinne der Ziffer III.5.
3. Der Kunde ist verpflichtet, am jeweiligen Termin eine
Einverständniserklärung bzgl. der Vornahme einer Tätowierung
auszufüllen, in der er bestätigt, dass keiner der
Ausschlussgründe der Ziffer IV.1 vorliegt. Zum Nachweis seiner
Volljährigkeit gemäß Ziffer IV.1.a) ist der Kunde verpflichtet,
zum Termin einen gültigen Reisepass oder Ausweis vorzulegen. Der Kunde ist
verpflichtet, die Einverständniserklärung wahrheitsgemäß
auszufüllen.
V. Haftung
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher
Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf
ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnittes V.
eingeschränkt.
2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe,
gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,
soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
3. Soweit wir gemäß Abschnitt V.2 dem Grunde nach auf
Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei
Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen
haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten
voraussehen müssen.
4. Wir haften nicht für Komplikationen, die sich daraus ergeben, dass
Ausschlussgründe nach Ziffer IV.1. vorgelegen haben und der Kunde uns
darüber nicht in Kenntnis gesetzt hat.
5. Wir haften ebenfalls nicht für Komplikationen, die sich daraus
ergeben, dass der Kunde unsere Pflegehinweise nicht befolgt hat.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
gelten in gleichem Umfang zu Gunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten
und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
7. Die Einschränkungen dieses Abschnittes V. gelten nicht für
unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
VI. Sonstiges,
Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist Bochum, sofern nichts anderes bestimmt ist.
2. Vertragliche Beziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich
dem deutschen Recht.
3. Ansprüche gegen uns kann der Kunde nur mit unserer schriftlichen
Zustimmung an Dritte abtreten.
4. Zu den Arbeitsbereichen haben nur der Kunde und der Tätowierer
Zutritt. Dritten kann muss die Anwesenheit vom Tätowierer gestattet
werden.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die
Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.